Ihre Rechte als Geschädigter
Freie Gutachterwahl
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Die Kosten für den Gutachter werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Ihre Ansprüche im Überblick
Reparaturkosten Die vollständigen Kosten für die fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer Werkstatt Ihrer Wahl – auch Markenwerkstätten.
Merkantiler Minderwert Auch nach einer einwandfreien Reparatur hat ein Unfallfahrzeug einen geringeren Marktwert. Dieser Wertverlust steht Ihnen als Entschädigung zu.
Nutzungsausfall Für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist, haben Sie Anspruch auf: - Mietwagen in vergleichbarer Klasse, oder - Nutzungsausfallentschädigung (ca. 25–175 € pro Tag, je nach Fahrzeug)
Gutachterkosten Die Kosten für ein unabhängiges Gutachten trägt die gegnerische Versicherung – nicht Sie.
Abschleppkosten Die Kosten für das Abschleppen Ihres Fahrzeugs von der Unfallstelle sind erstattungsfähig.
Anwaltskosten Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf anwaltliche Vertretung – die Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Fiktive Abrechnung
Sie können sich die Reparaturkosten laut Gutachten auch auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. In diesem Fall erhalten Sie den Netto-Reparaturbetrag (ohne Mehrwertsteuer).
Tipp: Nicht vorschnell unterschreiben
Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärungen der Versicherung, bevor ein unabhängiges Gutachten vorliegt. Oft versuchen Versicherungen, den Schaden zu minimieren.
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